Corona-Regeln für Ihren Friseur-Termin
Liebe Kundinnen und Kunden,
die Frage kommt immer wieder bei mir an: „Können wir bei einem Vor-Ort-Termin mit Ihnen auf eine Gesichtsmaske verzichten?“. Leider kann ich das nur verneinen.
Auch für meine Haarpflege- bzw. Friseur-Termine bei Ihnen zuhause gelten die gleichen Regeln wie im Friseur-Salon. Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Test- oder Nachweispflicht für Genesung.
Ich habe Ihnen hier ergänzend die aktuellen Regeln nochmal zusammengefasst. Alle Details finden Sie auf der Info-Seite der Handwerkskammer Stuttgart…
Sobald sich diese Vorgaben ändern, werde ich Ihnen diese hier zusammenfassen. Bei weiteren Fragen dazu stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ich danke für Ihr Verständnis und freue mich auf den nächsten Termin mit Ihnen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Jochen Schuh
Vorgaben Haarpflege-Termin
- Test, Impfung oder genesene Personen – folgende Nachweise möglich:
- Negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist (Apotheke, DM oder Schnelltestzentrum)
- Vollständige Impfung des Kunden mit
- Nachweis über Erkrankung und Genesung
- Gesichtsmaske
Während des Termins muss von mir und Ihnen eine Gesichtsmaske nach einem der folgenden Standards getragen werden:
FFP2, KN95 oder N95
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